Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 - Allgemeines
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Mietverträge über die Ferienbungalows bzw. die Ferienwohnung (im Folgenden Mietobjekt“) zwischen Angela und Michael Schneider, Haus am Alpenblick, Schlüchtseeweg 8, 79865 Grafenhausen (im Folgenden „Vermieter“) und dem Feriengast bzw. den Feriengästen (im Folgenden „Mieter“) genannt.
- Der Mietvertrag kommt über die Reservierungsanfrage des Mieters und die darauf bezogene Reservierungsbestätigung zustande.
- Das Mietobjekt darf nur mit der jeweils individuell vereinbarten Personenzahl belegt werden.
§ 2 - Mietdauer
- Die Mietdauer richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
- Ist nichts Abweichendes individuell vereinbart, steht dem Mieter das Mietobjekt am Anreisetag ab 15.30 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag endet die Mietzeit um 09.30 Uhr.
§ 3 - Endreinigung, Bett- und Toilettenwäsche, Heizung
- Kosten für eine Endreinigung werden nicht erhoben. Das Mietobjekt ist zum Ende der Mietzeit im sauberen Zustand zu übergeben.
- Bett- und Toilettenwäsche sind vom Mieter selbst mitzubringen. Für vom Vermieter gestellte Bettwäsche werden von Mieter Kosten in Höhe von 7 € pro Person und Wechsel erhoben.
- Die Heizung der Ferienbungalows erfolgt mittels Ölöfen. Damit ggf. einhergehende Geruchsbelästigungen sind vom Mieter hinzunehmen und stellen insbesondere keinen Mangel des Mietobjekts dar, soweit sie sich im üblichen Rahmen halten.
§ 4 - Sorgfaltspflichten
- Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und hierauf auch gegenüber mitreisenden Personen hinzuwirken.
- Der Mieter hat dem Vermieter schuldhaft verursachte Schäden zu ersetzen.
- Der Mieter ist bei Bezug des Mietobjekts verpflichtet, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden hat der Mieter dem Vermieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihm eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
§ 5 – Hausordnung
- Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten, die in den Mietobjekten zur Einsichtnahme ausliegt.
- Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist auf Nachbarn besondere Rücksicht zu nehmen und TV und sonstige Geräuschquellen auf Zimmerlautstärke zu beschränken.
- Der Mieter ist verpflichtet, bei Verlassen des Mietobjekts Fenster zu schließen und die Außentüren abzuschließen.
- Haustiere sind im Mietobjekt nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt. Bringt der Mieter unerlaubt Tiere unter, kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 50 € verlangen.
- Im Mietobjekt besteht ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen auf dem Grundstück und den Terrassen ist erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100 € verlangen.
- Für die Nutzung des Internets mittels W-LAN ist der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung notwendig. Der Vermieter behält sich vor, den Zugang zum Internet zu beschränken oder ganz aufzuheben und garantiert insbesondere keine durchgehende Möglichkeit der Internetnutzung.
- Der Vermieter kann das Mietobjekt jederzeit, insbesondere aber bei Gefahr im Verzug, betreten. Die schutzwürdigen Belange des Mieters sind bei der Ausübung des Betretungsrechts angemessen zu berücksichtigen, wozu eine Vorabinformation des Mieters zählt, soweit diese nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar bzw. möglich ist.
§ 6 - Rücktritt
- Der Mieter ist vor Mietbeginn berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Vermieter eine Entschädigung in folgender Höhe geltend machen:
- Rücktritt bis 91 Tage vor Mietbeginn: 20 % des vereinbarten Mietpreises;
- Rücktritt 90 Tage bis 31 Tage vor Mietbeginn: 60 % des vereinbarten Mietpreises;
- Rücktritt 30 Tage bis Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreises.
- Der Mieter kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die jeweilige in Absatz 1 genannte Pauschale. Der Mieter hat auch das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen. Stellt der Mieter einen Ersatzmieter, so kann der Vermieter vom Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 50,00 EUR verlangen. Eine Entschädigung nach Absatz 1 muss der Mieter dann nicht bezahlen.
- Der Vermieter bemüht sich im Rücktrittsfall um eine anderweitige Vermietung, um die Kosten für den Mieter möglichst niedrig zu halten.
- Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
§ 7 – Zahlungsweise und Kurtaxe
- Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung von 100€ (bei Miete der Bungalows) bzw. von 200 € (bei Miete der Ferienwohnung) auf das Konto des Vermieters zu leisten.
- Bei Buchungen aus dem Ausland sind innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages 80 % des Mietpreises anzuzahlen.
- Der Restbetrag kann unmittelbar vor Anreise überwiesen oder bei Anreise bar bezahlt werden.
- Der Mieter ist verpflichtet, die von der Gemeinde erhobene Kurtaxe an den Vermieter zu entrichten, der sie an die Gemeinde abführt. Die Kurtaxe wird bei Anreise separat berechnet.
- Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung entsprechend der pauschalen gemäß § 6 Absatz 1 dieser Bedingungen geltend zu machen.
Bankverbindung des Vermieters
Michael Schneider
Name der Bank: Sparkasse Bonndorf
IBAN: DE49680512070000045849
SWIFT/BIC: SOLADES1BND
§ 8 – Haftung und Verjährung
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren typischen Schadens. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wenn und soweit gesetzliche Bestimmungen keine unbeschränkte Haftung vorschreiben.
- Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder etwaige Mitreisende bzw. Besucher am Mietobjekt und/oder an dessen Inventar schuldhaft verursachen.
- Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter alle etwaigen Schäden unverzüglich anzuzeigen.
- Ansprüche des Mieters, die nicht auf vorsätzlichem Verhalten des Vermieters beruhen, verjähren in sechs Monaten. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 9 - Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Mietvertrag eine nicht vorgesehene Lücke befinden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der unvorhergesehenen Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den jeweiligen Punkt bedacht hätten.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.
- Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Rothaus, im August 2016